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Wohnbauscheck


Der Wohnbauscheck ist ein Direktdarlehen des Landes. Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich nach Bezug der Wohnung, jedoch spätestens 3 Jahre nach Erteilung der Förderungszusage.
Die Laufzeit beträgt knapp über 25 Jahre und die Verzinsung ist fixiert mit 3% jährlich.

Das Förderungsdarlehen beträgt € 750,- / m² Nutzfläche, wobei die angemessene Nutzfläche für einen 1-4 Personenhaushalt max. 90 m² beträgt. Für jede weitere Person erhöht sich die Nutzfläche um 10%. Die Nutzfläche der Wohnung muss mindestens 30 m² und kann maximal 150 m² betragen.

Beispiel:


Für einen 2 Personenhaushalt in einer 95 m² großen Eigentumswohnung beträgt die maximale Förderungssumme € 67.500,-.

Zusatzförderung:


€  3.634,-    zusätzlich bei 2 Kindern
€  7.267,-    zusätzlich bei 3 oder mehr Kindern

Die Einkommensobergrenzen ( netto jährlich in Euro ) des Bewerbers beträgt bei einer Familiengröße von 1 Person € 34.000,- bzw. von 2  Personen € 51.000,-. Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.000,-; bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 800,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert.

Weitere Informationen unter  www.wohnbau.steiermark.at


Jungfamilienförderung


Als Jungfamilie gelten Ehepartner und unverheiratete Paare, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. AlleinerhalterInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind. Familien mit 3 oder mehr Kindern, oder Familien mit einem behinderten Kind sind Jungfamilien gleichgestellt.        

Gefördert werden Hausstandsgründungen, die noch nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
 
Es gibt keine Einkommensgrenzen für diese Förderung. Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder im Sinne des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sein.

Die Höhe der Förderung ist ein Zinsenzuschuss des Landes von 6 % auf Kredite in der Höhe bis € 21.802,-.

Beispiel:


Für den Ersterwerb einer geförderten Eigentumswohnung oder Miet(kauf) wohnung und Wohnbauscheck-Wohnung und Einrichtungsgegenstände beträgt die maximale Kredithöhe € 14.535,- mit einer Gesamtzuzahlung von € 4.663,20  auf eine Laufzeit von 10 Jahren.


Weitere Informationen unter www.wohnbau.steiermark.at


Mehr Informationen über Förderungen in folgenden Bereichen:

- Geschossbau
- Eigenheim
- Erweiterung von Eigenheimen
- Wohnbeihilfe
- Wohnhaussanierung
- Begünstigte Rückzahlung von Wohnbaudarlehen

Finden Sie ebenso unter www.wohnbau.steiermark.at